Nach dem Entschluss zur Trennung oder Scheidung der Eltern, sind neben der rechtlichen Verantwortung auch die Betreuung und Erziehung der Kinder im Alltag zu regeln. Seit 21 Jahren ist das gemeinsame Sorgerecht im Falle einer Scheidung der Regelfall. Auch nicht verheirateten Eltern steht nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht zu. Beantragt ein Elternteil das alleinige Recht zur Sorge und der andere Elternteil willigt nicht ein, muss seit 2013 gerichtlich entschieden werden. Diese Entscheidungen bedürfen stets der Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren, welche für Eltern und insbesondere das Kindeswohl relevant sind.
In einem weiteren Podcast aus der Rubrik Redezeit von NDR Info wird aus Sicht von Fachanwälten für Familienrecht, Mediatoren und Psychologen dargelegt, wie Regelungen von Eltern ohne gerichtliche Auseinandersetzungen aussehen können und wie sich Trennungsfolgen für Kinder minimieren lassen. Ebenso finden sich hier Informationen zu Abläufen in Mediationsprozessen.