Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht, unterscheidet sich auch künftig deren Anspruch auf die gemeinsame Zeit mit den Kindern nicht mehr.
Dieser Entscheid des Bundesgerichtshofes bedeutet, dass künftig unter Umständen auch gegen den Willen des Ex-Partners ein Wechselmodell bei der Betreuung der gemeinsamen Kinder durchgesetzt werden kann. Der BGH stärkt damit das an Bedeutung gewinnende Wechselmodell im Trennungsfall. Dieses ermöglicht, bei Berücksichtung des Kindeswohls, dass ein Kind im wöchentlichen Wechsel beim Vater und der Mutter leben kann. Bislang war umstritten, ob Gerichte die abwechselnde Betreuung anordnen dürfen, wenn eine Einigung der Eltern nicht möglich ist.
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