Unverheiratete Partner verfügen in Krisen- und Übergangszeiten, wie z.B. Trennung, Krankheit oder Verlust des Partners, häufig über keinerlei Rechte und Sicherheiten.
In Frankreich gewinnt die rechtliche Absicherung des Partners über einen einen „Pacte civil de solidarité“ (Pacs) zunehmend an Bedeutung. Bereits 41 Prozent der französischen Paare entscheiden sich aktuell für diese Form der Verbindlichkeit – oft losgelöst von romantischen Vorstellungen oder Zeremonien.
Ein Vorteil der Pacs liegt in ihrer Offenheit, welche es den Partnern ermöglicht, ihr Leben wie auch ihr Zusammenleben gemeinsam zu regeln. Festgelegt werden kann u.a., ob im Falle einer Trennung eine Güterteilung vorgesehen ist und wie sich die Partner im Krankheitsfall materiell unterstützen wollen – z.B. mit einem fixen oder frei wählbaren Anteil.
Ein wesentlicher Unterschied zur Eheschließung betrifft die Belange der Kinder; hierfür sind keine Regeln vorgesehen.
Diese moderne Vertragsform für Paare kann zügig und unkompliziert geschlossen wie auch wieder aufgelöst werden. Bemerkenswert: Die Trennungsrate bei „Pacs-Paaren“ liegt unter der von verheirateten Paaren.
Nicht erstaunlich also, dass nun auch der Schweizer Bundesrat eine Einführung dieses Modells erwägt und die Diskurse sich auf andere EU Staaten ausweiten.
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