Der Streik an den Kindertagesstätten betrifft die bei den Kommunen beschäftigten Erzieher, welche nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst Lohn erhalten. Doch nicht nur an Kitas, auch Beschäftigte in Werkstätten und Einrichtungen für Behinderte, Heilpädagogen, Sozialarbeiter und Mitarbeiter im allgemeinen Sozialdienst, in Jugendzentren, an offenen Ganztagsschulen sowie in Kinder- und Jugendheimen streiken zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlichen Bundesländern. Es muss sogar mit unbefristeten Streiks gerechnet werden.
Welche Rechte berufstätige Eltern haben und was sie tun können, lesen Sie in diesem aktuellen Artikel.