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Elternzeit mit Schulkindern

Ein lohnenswerter Hinweis aus dem Arbeitsrecht für Eltern:
Seit Juli letzten Jahres kann die Elternzeit in drei Teile aufgesplittet und ohne vorherige Bewilligung des Managements oder Chefs bis zum achten Lebensjahr des Kindes, also auch während des Grundschulalters, in Anspruch genommen werden.

Was Eltern und Paare nach der Gesetzesänderung für ihr ab dem 1. Juli 2015 geborenes Kind beachten sollten und welche Möglichkeiten es gibt, um das Elterngeld länger in Anspruch nehmen zu können, lesen Sie in diesem Artikel.